plusENERGY - AGB
   
     
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Die plusENERGY GmbH (nachfolgend plusENERGY genannt) schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

(3) Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
 
§ 2 Zustandekommen von Verträgen
(1) In Prospekten, Anzeigen und ähnlichen Schriften enthaltende Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben.

(2) Schriftliche Angebote der plusENERGY sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.

(3) An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen- abgesehen von dem Widerrufsrecht nach dem Abzahlungsgesetz-, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei plusENERGY, gebunden.

(4) Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots von plusENERGY oder mit der schriftlichen Bestätigung durch plusENERGY zustande, die in diesem Fall den Umfang der von plusENERGY übernommenen Pflichten bestimmt.

(5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Geschäftsführer.
 
§ 3 Preise
Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots von plusENERGY aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch plusENERGY gültigen Preis- und Produktliste von plusENERGY, die jederzeit geändert werden kann.
 
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, dass schriftlich ein Zahlungstermin vereinbart wurde.

(2) Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Falle der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist plusENERGY berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. plusENERGY behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ausdrücklich vor.

(5) plusENERGY ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von plusENERGY nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von plusENERGY gefährdet erscheinen. plusENERGY kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen von plusENERGY nicht nach, ist plusENERGY unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 15 % des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der plusENERGY entstandene Schaden geringer ist. plusENERGY ist berechtigt, Lieferungen gemäß einem Abonnementvertrag nur gegen Vorauskasse auszuführen.
 
§ 5 Lieferung und Lieferverzug
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von plusENERGY enthalten sind.
Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen hat der Kunde plusENERGY zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Die genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von plusENERGYs Geschäftssitz.
Eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt , wie etwa Störungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen etc., auf die Lieferungen oder Leistungen von plusENERGY von erheblichem Einfluss sind. Dauern Hindernisse länger als einen Monat an oder wird aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich plusENERGY das Eigentum an gelieferten Produkten vor.
 
§ 7 Gefahrübergang und Versendung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart von plusENERGY vorgenommen. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.
 
§ 8 Änderungen
plusENERGY behält sich das Recht vor, Produktänderungen, die ausschließlich der Verbesserung des Produkts dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und zumutbar sind, ohne Vorankündigung durchzuführen und ersatzweise zu liefern.
 
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.

(2) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

(3) Tritt an der Kaufsache innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, so kann der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen. Schlägt ein zweifacher Nachbesserungsversuch hinsichtlich desselben Mangels fehl oder ist dem Kunden eine Nachbesserung nicht mehr zuzumuten, so kann er nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
 
§ 10 Mängelrüge
Der Kunde hat das gelieferte Produkt unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Beanstandungen des Produktes sind innerhalb von 8 Tagen seit Empfang des Produktes schriftlich gegenüber plusENERGY geltend zu machen.
 
§ 11 Haftung
(1) Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung - ist plusENERGY nur verpflichtet, wenn
a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von plusENERGY oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder
b) plusENERGY eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt und dadurch den Vertragszweck gefährdet hat; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Eigenschaftszusicherung umfasst werden.

(3) Die Haftung bei Verzug oder Unmöglichkeit ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt.

(4) Die Haftung für anfängliches Unvermögen ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist auf den typischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(6) Soweit der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche wie folgt eingeschränkt:
a) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
b) Jede Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden und maximal auf den Kaufpreis beschränkt.
c) Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.

(7) Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst es auch Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von plusENERGY.
 
§ 12 Datenschutz
Die Personengebundenen Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben. Die für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
 
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit dies zwischen den Vertragspartnern wirksam vereinbart werden kann, Freiburg und Überlingen.

(2) Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägige gesetzliche ersetzt.
 
   
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